Mietvertrag für eine studentenwohnung des ALUNI

A. Verpflichtungen des vermieters der wohnung

B. Verpflichtungen des gastes

C. Gemeinsame klauseln, die sowohl vermieter al auch studenten betreffen


  1. Verpflichtungen des vermieters der wohnung:
    1. Ihm/ihr den Gebrauch eines Schlafzimmers zu gewährleisten, das Folgendes enthält:
      1. Ein Bett mit Matratze, Betttuch, zwei Sätzen Bettwäsche mit genügend Decken oder zwei Federbetten und zumindest ein Kopfkissen
      2. Einen Nachttisch oder Gleichwertiges mit einem Nachttischlämpchen
      3. Einen Stuhl und einen Schreibtisch mit einer Schreibtischlampe
      4. Ein Fenster mit Vorhängen und Rollladen
      5. Eine Lampe oder eine Deckenleuchte, die das gesamte Zimmer erhellen
      6. Einen Kleiderschrank mit Kleiderbügeln und genügend Platz, damit der Gast seine Sachen aufbewahren kann
      7. Einen Platz, an dem die Bücher sichtbar aufgestellt werden können (z. B. Wandregale); einen Papierkorb; eine Pinnwand; eine Steckdose zum beliebigen Gebrauch des Gastes (z. B. für seinen PC, ein Radio, einen Wecker etc.)
      8. Heizung in jedem Zimmer
    2. Vorhandensein eines komplett eingerichteten Badezimmers mit Badewanne, Waschbecken, WC, Spiegel, Wandschrank und Handtuchhalter zum gemeinsamen Gebrauch.
    3. Vorhandensein eines Wohn-Essraumes mit:
      1. Sitzgelegenheiten für alle Bewohner (Sofas, Lehnstühle...) mit einem Tisch in der Mitte
      2. einem Esstisch mit Stühlen
      3. einer Wohnzimmerlampe an der Decke und einer Leselampe
      4. einem Farbfernseher
      5. einem Ventilator
      6. Zimmerschmuck: Bilder, Pflanzen etc.
    4. Benutzung der Küche mit:
      1. Kühlschrank
      2. Mikrowelle
      3. Toaster
      4. Herdplatten
      5. Kaffeemaschine
      6. Waschmaschine
      7. Bügeleisen und Bügelbrett
      8. notwendigen Kochgeräten wie Gefäßen zur Aufbewahrung, Töpfen, Pfannen, Sieben, Staub-und Trockentüchern, Kochlöffeln, Schere, Schöpflöffeln, Abfalleimer etc.
      9. eine für die Anzahl der Bewohner ausreichende Menge an Geschirr, die für jeden Bewohner zumindest Folgendes enthält: zwei tiefe Teller, zwei Essteller, zwei Dessertteller, zwei Suppenlöffel, zwei Gabeln, zwei Messer, zwei Kaffeelöffel, eine Frühstückstasse mit Unterteller, eine Kaffeetasse mit Unterteller, zwei Gläser, einen Brotkorb, ein kleines Glas, zwei Stoffservietten; weiterhin Servierbesteck, eine Schüssel, eine Suppenschüssel, einen Wasserkrug und einen großen Brotkorb.
      10. nötige Reinigungsutensilien: Besen, Schaufel, Eimer mit Auswringhilfe, Schrubber, Geschirrtücher.
    5. Einen Eingangsbereich mit einer Pinnwand.
    6. Der Vermieter garantiert den guten Zustand der Installationen in der Wohnung (z. B. Elektrizität, Gas, Installation, etc.) und der Einrichtung, eingeschlossen alle Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine, Kühlschrank, Fernseher, Bügeleisen, etc.). Der Vermieter verpflichtet sich dazu, Mängel in der Zeit der Gültigkeit des Vertrags zu beheben. Es versteht sich, dass diese Pflicht nicht besteht, wenn die Schäden von den Studenten verursacht wurden (Klausel B7 diese Vertrags).
    7. Sobald der Gast in die Wohnung zieht, stehen ihm die Hausschlüssel (ein Haus- und ein Wohnungsschlüssel) zur Verfügung, die er beim endgültigen Verlassen der Unterkunft zurückgibt. In der Wohnung selbst ist für die Gäste ein Briefkastenschlüssel deponiert.
    8. Um eine studentische Atmosphäre in den Wohnungen zu gewährleisten, verpflichtet sich der Besitzer gegenüber dem unterzeichnenden Gast dazu, dass er während des Aufenthaltes des Letzteren ausschließlich Studenten, Praktikanten mit einem vor kurzem erworbenen akademischen Abschluss oder solche, die sich auf eine Staatsprüfung vorbereiten oder sich in einer weiterführenden Universitätsausbildung befinden, beherbergt.

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  2. Verpflichtungen des gastes:
    1. In dem Augenblick, in dem ein Platz reserviert wird, muss der Student eine Kaution zur Anzahlung hinterlegen. Diese Zahlung kann online, direkt oder per Banküberweisung auf das Konto ALUNIs ausgeführt werden. Ferner muss er vor Wohnungsbeziehung die Kosten des Vertragsabschlusses bezahlen (die Preise sind unter aluni.net zu finden).
    2. Mit Ankunft in Madrid, überreicht der Student dem Vermieter, vertreten durch das ALUNI Büro folgende Dokumente:
      1. Zwei Kopien des Reisepaß oder des Personalausweises
      2. Zwei Paßfotos (sie können im Büro von ALUNI gemacht werden)
      3. Kopie eines Schriftstücks der Universität über das Studium, welches der Student in Madrid während seines Aufenthalts absolviert
      4. Ausgefülltes Anmeldeformular ALUNIs
    3. Der Gast verpflichtet sich dazu, dem Vermieter der Wohnung die auf der ersten Seite des Vertrages, auf der auch die Angaben zur Wohnung, der Preis und die Namen der Unterzeichner erscheinen, festgelegte Monatsmiete zu zahlen. Diese Summe wird auch entrichtet, wenn der Gast sich aufgrund von Ferien oder anderen Gründen während der vereinbarten Monate des Aufenthaltes nicht in der Wohnung aufhält.
    4. Die Zahlungen erfolgen an den Vermieter oder an eine ausdrücklich von ihm beauftragte Person während der ersten fünf Tage eines jeden Monats. Der Vermieter ist verpflichtet, für jede Zahlung, die er erhält, eine unterschriebene Quittung auszuhändigen, auf der Zahlungsform und Datum vermerkt sind.
    5. Die Kaution verwahrt ALUNI auf seinem Bankkonto. Er erstattet sie auf Antrag dem Studenten zurück, sobald sein Aufenthalt in der Unterkunft beendet ist, unter der Voraussetzung, dass die Verpflichtungen dieses Vertrages von Letzterem eingehalten worden sind (keinesfalls wird die Kaution dazu verwandt, die letzte Monatsmiete zu begleichen).
    6. Die Kaution wird nicht zurückerstattet, wenn, sobald der Vertrag gültig ist (s. Klausel C5), der Student die Wohnung nicht bezieht oder vor der vereinbarten Frist auszieht.
    7. Im Ausnahmefall wird von der Kaution die zur Erstattung verschwundener Gegenstände oder für Schäden, die in der Wohnung oder an ihrem Zubehör verursacht wurden, nötige Summe abgezogen, wenn solche Schäden nicht auf den üblichen und sorgfältigen Umgang mit den Möbeln sowie der gesamten Wohnungseinrichtung zurückzuführen sind. Falls sich der Verursacher der Schäden nicht ausfindig machen lässt, werden die Kautionen aller Gäste gleichermaßen herangezogen, ohne Rücksicht darauf, dass diese später gegen den Verantwortlichen angemessene Schritte einleiten können.
    8. Die Kosten von Strom, Wasser und Gas werden von den Gästen getragen, die diese monatlich an den Eigentümer entrichten.
    9. Der Besuch von Freunden oder Verwandten in der Wohnung wird empfangen mit der Zustimmung der übrigen Mitbewohner, jedoch übernachten Erstere nicht in der Wohnung. (ALUNI steht mit Informationen über Hotels und Pensionen, die sich in der Nähe befinden, zur Verfügung)
    10. In den gemeinschaftlich genutzten Bereichen der Wohnung wie Wohn- und Esszimmer, Küche, Flur und WC wird nicht geraucht.
    11. Smoking is not permitted in the common areas of the apartment to include dining areas, kitchen, hallways and bathroom.
    12. Die Gäste respektieren die Regeln der Hausgemeinschaft wie ein weiterer Nachbar und achten besonders darauf, die Ruhe nicht zu stören.
    13. Die Zeitgestaltung in der Wohnung entspricht der, die die Bewohner im gemeinsamen Einverständnis vereinbaren (im Falle der Unterbringung mit einer Familie, wird die Zeitgestaltung der Familie respektiert). Sobald diese einmal bestimmt ist, wird sie als ein Element des Vertrages respektiert; dies betrifft vor allem Zeiten des Lernens und der Nachtruhe. Ebenfalls als Bestandteil des Vertrags gelten die Regeln eines vernünftigen Zusammenlebens, die die Studenten in Mehrheit entscheiden wie die Verteilung der Hausarbeit (den Müll entsorgen, die Küche reinigen, die Post holen, etc.). Im Falle der Familienunterbringung hilft der Student wie ein weiteres Mitglied des Haushalts.
    14. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Diebstähle und Beschädigung des Eigentums, das von den Gästen in der Wohnung aufbewahrt wird.
    15. Die Bewohner behandeln die Dekoration der Wohnung pfleglich und bringen, außer mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Vermieters, keine weiteren Möbel in die Wohnung. Es ist verboten, Gegenstände an den Wänden anzubringen (weder durch Nägel noch Haken, Zapfen bzw. Dübel oder Klebemittel)
    16. Während der Zeiten der Reinigung hinterlassen die Bewohner die gemeinsamen Zonen frei und aufgeräumt.
    17. Tiere haben keinen Zugang.
    18. Der Besitz von Waffen ist nicht erlaubt wie auch der Konsum jeglicher Art von Drogen (eingeschlossen Marihuana/Cannabis und exzessiver Alkoholmissbrauch); ebenfalls nicht erlaubt ist der Besitz pornographischen Materials noch irgendeines anderes Materials, welches gegen die Würde, Gleichheit oder sonstige Sensibilität der Personen verstößt (Zeitschriften, Poster, etc.).
    19. Ärztliche Leistungen, die die Bewohner evtl. in Anspruch nehmen, sind von ihnen zu bestreiten.
    20. Falls sich der Mieter wegen eines Vergehens oder eines Versäumnisses strafbar macht, sei es in der Wohnung oder außerhalb von ihr, wird er aus der Wohnung verwiesen.
    21. Im Falle des Ausschlusses der Wohnung aus den in diesem Vertrag genannten Gründen werden weder Kaution noch die verbleibende im voraus bezahlte Monatsmiete zurückerstattet.
    22. Es besteht kein Anrecht auf eine Verlängerung des Vertrages.
    23. Wenn nach Beendigung des Vertrages der Student seine Kaution innerhalb von zwei Monaten nicht zurückfordert, wird das als Verzicht aufgefasst.
    24. Wenn bei Ablauf der Vertrages der Student die Wohnung nicht freiwillig verlässt, hat der Vermieter das Recht - wie es auch in einem Gasthaus geschieht - ohne juristische Erlaubnis sämtliche Güter des Studenten einzuziehen und in den Büros von ALUNI zu deponieren. Ferner darf er dem Studenten den Zugang zur Wohnung verweigern. ALUNI bewahrt die Sachen des Studenten 30 Tage lang auf. Nach Ablauf der 30 Tage wird von einem Verzicht auf diese Güter ausgegangen.
    25. Bei Verlassen der Wohnung ist der Fragebogen zur Qualität der Unterbringung auszufüllen.

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  1. Gemeinsame klauseln, die sowohl vermieter al auch studenten betreffen:
    1. Sollte der Vermieter die Mitgliedschaft bei ALUNI wegen Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen, sei es gegenüber dem Gast, sei es gegenüber ALUNI, verlieren, wechselt der Student in eine andere (von ALUNI zur Verfügung gestellte) Wohnung, die gleichwertige Leistungen bietet wie die im zuerst vereinbarten Vertrag.
    2. Sollte es ausnahmsweise zu einem Konflikt zwischen einem Gast und dem Vermieter oder zwischen den Studenten selbst kommen, unterwerfen sich die Unterzeichnenden dem Urteil der Leitung von ALUNI in Übereinstimmung und Anwendung dieses Vertrags, falls es nicht zu einem friedlichen Einverständnis kommt.
    3. Falls das Urteil von ALUNI von einer der beiden Parteien nicht akzeptiert wird, leistet ALUNI juristische Unterstützung für jeweilige der beiden Parteien (den Vermieter oder den Studenten) die ALUNI in ihren Rechten verletzt sieht.
    4. Außer den drei oben genannten Punkten, übernimmt ALUNI keine eventuellen Verpflichtungen, die sich zwischen dem Vermieter und dem Gast ergeben (zum Beispiel Verpflichtungen zur Reparatur, die durch einen Fehler des Vermieters/ des Gastes bestehen).
    5. Dieser Vertrag verpflichtet beide Teile von dem Augenblick an, in dem der Student, nach Lesen des Vertrags, die Zahlung der Kaution im ALUNI Büro oder per Bankeinzahlung bzw. Überweisung realisiert. Aus Gründen juristischer Sicherheit unterzeichnen der Student und der Vermieter drei Ausfertigungen des Vertrages: eine zur eigenen Verwahrung, eine für den Vermieter sowie eine weitere für ALUNI.
    6. Die Unterzeichner erkennen die Natur des Vertrages an, der ein Unterkunftsvertrag und kein Mietvertrag (weder der Wohnung noch des Zimmers) ist.
Ref. 20110207

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